Allgemeines

Die Hausverwaltung selbst zu erledigen lohnt sich nur bei sehr kleinen Wohneinheiten. Mangelnde Erfahrung, fehlende Kontakte und Halbwissen des WEG Rechts können Sie sehr viel Zeut und Geld kosten. Eine professionelle Verwaltung macht in jedem Fall Sinn.
Die Kosten einer Hausverwaltung sind von vielen Faktoren abhängig. Diese sind unter anderem Größe des Objektes, Lage des Objektes, anstehende Instandhaltungen und vieles mehr. Wenn Sie ein Angebot für Ihr Objekt haben möchten, dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Wir bieten unseren Kunden den Zugang zu einem Onlineportal. Hier sind alle wichtigen Dokumente, die das Objekt betreffen, abgelegt und Sie können hierüber mit uns als Verwaltung kommunizieren und zum Beispiel Schäden melden. Hierdurch ist größte Transparenz sichergestellt.
Mit welchen Gesamtkosten Sie zu rechnen haben ist abhängig davon, welchen Vertrag Sie mit Ihrer Verwaltung abschließen. Wenn Sie ein Angebot für Ihr Objekt haben möchten, dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Für Notfälle sind wir für Sie 24/7 unter der bekannten Notrufnummer erreichbar.
Zuallererst ist es wichtig, dass Sie den Schaden begrenzen, indem Sie das Wasser abdrehen. Anschließen kontaktieren SIe Ihre Hausverwaltung. Diese wird dann alle weitere Schritte in die Wege leiten.

WEG-Verwaltung

In einer WEG wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden. In der Teilungserklärung des Objektes ist genau geregelt, was unter Sondereigentum fällt und was unter Gemeinschaftseigentum.
Treten Sie hierzu mit Ihrer Verwaltung in Kontakt. Ist eine Schließanlage in dem Objekt verbaut, dann ist die Sicherungskarte bei der Hausverwaltung hinterlegt, die damit neue Schlüssel ordern können.
Hierfür haben wir verschiedene Möglichkeiten eingerichtet. Sie können uns ganz klassisch über Telefon und E-Mail erreichen. Außerdem erhält jede Liegenschaft einen Zugang zu unserem Kundenportal. Hier können Sie alle relevanten Unterlagen finden, sowie mit uns kommunizieren.
Das ist davon abhängig, welches Wirtschaftsjahr die WEG hat. Ist das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr, dann findet die Versammlung in der Regel in der ersten Jahreshälfte statt.

Mietverwaltung

Absolut, Sie als Eigentümer machen die Vorgaben. Gemeinsam legen wir fest, was wir als Verwaltung entscheiden dürfen und bei welchen Dingen, Ihre Zustimmung benötigt wird.
Das ist abhängig davon, was gemeinsam vereinbart wird. Sie können alle Aufgaben an Ihre Hausverwaltung abgeben oder nur bestimmte Dinge.
Wenn Sie als Eigentümer die Vermietungen nicht selbst übernehmen möchten, dann können wir auch dies mit unserer langjährigen Erfahrung für Sir übernehmen.
Durch regelmäßige Begehungen wird der Ist-Zustand der Immobilie festgehalten. Instandhaltungsmaßnahmen werden aufgenommen und auf Dringlichkeit überprüft. Außerdem werden, gemeinsam mit Ihnen als Eigentümer, Potenziale zur Wertsteigerung besprochen.

Betriebskostenabrechnung

Für die Erteilung der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter ein Jahr Zeit, gerechnet vom Ende des Abrechnungszeitraums an.

Nein, die Hausverwaltung wird dann nur die Jahresabrechnung für Sie als Eigentümer erstellen. Möchten Sie, dass die Verwaltung auch Ihre Betriebskostenabrechnung erstellt, dann müssen Sie die Verwaltung hierfür extra beauftragen.