Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet haben, dann steht jährlich die Abrechnung der Betriebskosten Ihres Mieters an. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kosten umlagefähig sind, welche Kosten Sie als Eigentümer zu tragen haben oder welche Gesetzesvorgaben es gibt, dann können Sie uns mit der Durchführung der Betriebskostenabrechnung beauftragen.

Unsere Methodik

1

Wir nehmen Kunden so viel Belastung wie möglich von den Schultern

2

Wir stellen Ihnen unser Fachwissen & unsere Erfahrung zur Verfügung

3

Zeit & Kosteneinsparungen für den Kunden identifizieren und einleiten

Häufig gestellte Fragen

Für die Erteilung der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter ein Jahr Zeit, gerechnet vom Ende des Abrechnungszeitraums an.

Nein, die Hausverwaltung wird dann nur die Jahresabrechnung für Sie als Eigentümer erstellen. Möchten Sie, dass die Verwaltung auch Ihre Betriebskostenabrechnung erstellt, dann müssen Sie die Verwaltung hierfür extra beauftragen.

Ihre Ansprechpartnerin

Erika Zwillich

Sie haben offene Fragen oder möchten persönlich 
mit uns sprechen? Ich bin gerne für Sie da!

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